Verkauf und Einbau von der Fachkraft für Rauchwarnmelder

Volker Bosold

Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)
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Energienews


13.11.2018

Recht: Umfassende Einsicht in Betriebskosten-Abrechnung?

Dass ein Mieter Anspruch darauf hat, die vollständigen eigenen Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen, ist keine Neuigkeit. Nun aber stellte die höchste Revisionsinstanz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS fest, dass auch die Einsicht in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Nutzer eines Mietshauses angemessen und erforderlich sein kann. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 189/17)